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2011 Klosterhof Trollinger Rosé Qualitätswein Bild: Weingärtner Dürrenzimmern-Stockheim eG
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Pressetermine:

12.10.2011
Einladung zur Pressekonferenz Lebendige Schulen, engagierte Lehrer, begeisterte Schüler Die Coaching Initiative Bildung & Zukunft stellt sich vor Donnerstag, 20. Oktober, 10:30 Uhr PresseClub München, Marienplatz 22, 80331 München, U-Bahn/S-Bahn Marienplatz Unsere Schulen sind einem höheren Erwartungsdruck ausgesetzt als je zuvor. Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht nur klassischen Unterricht halten, sondern auch aktive Integrations-arbeit leisten und ihre Schüler individuell und nachhaltig fördern. In der Praxis werden die Pädagogen und Schulleiter mit diesen Forderungen jedoch oft alleingelassen. Sie sehen sich mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert, für die sie meist nicht ausgebildet sind. Die Coaching Initiative Bildung & Zukunft e.V., eine Vereinigung von ehrenamtlich tätigen Coaches, hat sich daher zum Ziel gesetzt, Lehrkräfte durch individuell auf sie zugeschnittene Coachings nachhaltig zu unterstützen und ihnen so mehr Sicherheit für den Arbeitsalltag zu vermitteln. Um die Initiative vorzustellen, laden wir Sie herzlich zu einer Pressekonferenz am 20. Oktober um 10:30 Uhr in den PresseClub München ein. Die Vertreter der Coaching Initiative, Coaches, Schulleiter und Vertreter des Schulamts stellen sich Ihren Fragen. Ihre Gesprächspartner sind: Franz Neumeyer, Global Executive Coach (PCC-ICF), 1. Vorsitzender Petra Gregory, Systemischer Business Coach (SBC-DVCT), 2. Vorsitzende Karin Lohner, Executive Coach und Lehrcoach (CCC ®), zuständig für die Auswahl von Coaches, die sich in der Initiative ehrenamtlich engagieren wollen Stefan Inderst, Schulleiter an der Grundschule an der Walliserstraße in München Bitte melden Sie sich zur Pressekonferenz bis zum 14. Oktober 2011 per Fax 089-131406 oder per Mail pk.coachinginitiative@googlemail.com an. Mit freundlichen Grüßen Sandra Jänicke Michael Löbel Die Digitale Pressemappe zur Pressekonferenz „Durch Coaching mehr Freude am Lernen in der Schule” finden Sie ab Donnerstag, den 20. Oktober, 17 Uhr unter http://www.journalistenakademie.de/presse/ Pressekontakt: Stiftung Journalistenakademie Dr. Hooffacker GmbH & Co. KG, Sandra Jänicke und Michael Löbel Arnulfstraße 111-113, 80634 München, Tel. 089 13013257, Fax 089 131406, pk.coachinginitative@googlemail.com Coaching Initiative Bildung und Zukunft e.V. Am Moosbach 2 82544 Egling Tel. +49 (0) 8171 480868 www.coachinginitiative.de . email : contact@coachinginitiative.de Die Stiftung Journalistenakademie Dr. Hooffacker GmbH & Co. KG bildet seit 2000 Onlinejournalisten und seit 2008 Videojournalisten aus. Eine Stärke der Ausbildung sind Webauftritte und Videoprojekte für Auftraggeber aus dem sozialen und kulturellen Bereich. Leiterin der Akademie ist Dr. Gabriele Hooffacker. Die Journalistenakademie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaften (DGPuK), der Deutschen Journalisten-Union (dju/ver.di), des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) sowie im Mediencampus Bayern. Im Internet finden Sie uns unter www.journalistenakademie.de

10.10.2011
Medienfonds galten lange Zeit als hervorragende Steuersparmodelle. Sie waren so gestaltet, dass den Anlegern ein steuerlicher Anfangsverlust von bis zu 100% auf ihre Einlage zugewiesen wurde, den sie in ihrer Steuererklärung als Verlustvortrag geltend machen konnten. Gleichzeitig war durch eine Bankgarantie gesichert, dass man das eingezahlte Geld später vollständig zurückerlangte. Dementsprechend groß war die Nachfrage nach dieser Kapitalanlage, dementsprechend groß waren auch die Summen, die dabei zusammen kamen. Mehrere Milliarden Euro wurden in die Filmindustrie investiert. Das Modell besagten Medienfonds über den das Finanzgericht München aktuell zu urteilen hatte, gestaltete sich wie folgt: Der Medienfonds, wie so oft in Form einer GmbH & Co. KG, sicherte sich von einem Rechteverkäufer die Stoffrechte am geplanten Film. Mit der Produktion des Films wurde eine weitere Firma beauftragt und die Fertigstellung des Werkes garantiert. Mit einem Verleihunternehmen wurde ein weiterer Filmvertriebsvertrag geschlossen, in dem diesem das Recht übertragen wurde, die Urheberrechte am Film zu verwerten. Schließlich kam es zwischen dem Medienfonds, dem Verleihunternehmen und einer hinzugezogenen Bank zu einer weiteren Vereinbarung und zwar einen Schuldübernahmevertrag. Darin verpflichtete sich die Bank unter anderem zur Zahlung der vom Medienfonds ausgewiesenen Rendite an die Anleger, bekam im Gegenzug vom Vertriebsunternehmen für diese Garantie ein Entgelt in Gestalt einer Schuldübernahmegebühr. Als problematisch für die Finanzbehörden stellte sich jetzt genau dieser letzte dreiseitige Vertrag heraus. Sie sahen darin keine befreiende Schuldübernahme im Sinne der §§ 414ff. BGB, sondern qualifizierten die Vereinbarung als ein abstraktes Schuldversprechen nach §§ 780, 781 BGB. Was letztlich zur Konsequenz hatte, dass dem Verleihunternehmen bereits im Jahr des Abschlusses von Lizenz- und Schuldübernahmevertrag das wirtschaftliche Eigentum an dem künftigen Film zugerechnet wurde. Deshalb hätte bereits in genau diesem Jahr auch in der Bilanz des Medienfonds als Lizenzgeber eine "Kaufpreis"forderung in Höhe der Schuldübernahmegebühr , d.h. des durch das Verleihunternehmen bei der Bank hinterlegten Kapitals, gewinnwirksam aktiviert werden müssen. Eine Auslegung mit weit reichenden Konsequenzen. Mit einem Schlag verringerten sich die Verluste der Medienfonds. Statt der versprochenen 100% durften die Anleger auf einmal nur 10-30% der anfänglichen Verluste des Medienfonds vor dem Finanzamt geltend machen. Über Nacht wurden so etliche Kapitalanlagen entwertet, und dies auch noch rückwirkend. Es drohten den Anlegern plötzlich erhebliche Steuernachzahlungen. Medienfonds hatten erst einmal als Steuersparmodelle ausgedient. Gegen dieses Vorgehen klagten die Medienfonds. Das Finanzgericht München gab ihnen jetzt mit Bescheid vom 08. April 2011 Recht und bestätigte ihre Auffassung. Es sah keine hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass es sich bei dem Schuldübernahmevertrag um ein abstraktes Schuldverhältnis handelt. In der Folge war daher auch die "Kaufpreis"forderung nicht in der Bilanz gewinnwirksam zu aktivieren, da sie wirtschaftlich noch gar nicht entstanden war. Zumindest zum Teil entsprach das Gericht damit der Meinung der Medienfonds. Die einschränkenden Details ergeben sich aber aus der Begründung der Richter. Dazu heißt es im Gerichtsbescheid des Finanzgerichts München vom 08. April 2011, Az.: 1 K 3669/09: "Dementsprechend ist nach den dargelegten Grundsätzen zu schwebenden Verträgen JEDENFALLS IM STREITJAHR die fragliche Forderung der Klägerin noch nicht entstanden und steuerlich zu berücksichtigen gewesen". Offen ließ das Gericht die Frage, da im entsprechenden Fall aufgrund des Sachverhaltes nicht zu beurteilen, wie die Finanzverwaltung die Folgejahre steuerlich behandeln darf. Genau diese Lücke nutzen aktuell die Finanzämter aus, wenn sie jetzt eine lineare Verteilung der Schlusszahlung vornehmen wollen, die Verluste gewissermaßen auf die weiteren Jahre verteilen. Die Streitigkeiten sind also nicht am Ende und Medienfonds werden auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen. Eine endgültige Klärung wird sich die nächsten Jahre hinziehen. Bis dahin müssen Anleger weiterhin mit Steuernachzahlungen rechnen, wenn auch nicht mehr so hoch wie zuvor. Die versprochene Rendite wird ihnen allerdings auf Dauer vorenthalten bleiben. Nachdem die Finanzbehörden auf Rechtsmittel gegen den Bescheid des Finanzgerichts München vom 08.04.2011 in Absprache mit dem Bund und anderen Bundesländern verzichten, ist der Beschluss inzwischen rechtskräftig geworden.

06.10.2011
Für Kapitalanleger, die vor 2002 in geschlossene Fonds oder atypisch Stille Beteiligungen investiert haben, könnte es dieses Jahr eng werden eventuelle Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Zum 31.12.2011 droht ihnen die absolute Verjährung. Vor knapp 10 Jahren gestaltete der Gesetzgeber das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" in wesentlichen Teilen grundlegend um. Darunter unter anderem auch die Regelungen über die Verjährung in den §§ 194ff. BGB. Die Regelverjährung wurde erheblich verkürzt. Betrug sie vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 noch 30 Jahre, galt nach dem Stichtag eine regelmäßige Verjährungsfrist von bloß 3 Jahren. Dies hätte für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung o.a. erhebliche Konsequenzen gehabt. Während für solche vor 2002 das alte Verjährungssystem weiter gegolten hätte und damit die lange Regelverjährung von 30 Jahren, wären solche nach 2002 bereits nach 3 Jahren verjährt gewesen. Besonders deutlich wird die Diskrepanz bei denjenigen Fällen, die sich nahe am Datum des Inkrafttretens der Schuldrechtsreform bewegen. Machte jemand aus einem Vertragsschluss im Jahre 2001 Ansprüche geltend, so verjährten diese erst im Jahre 2029. Dagegen musste jemand, der lediglich erst ein Jahr später - nämlich 2002 - einen Vertrag einging und daraus seine Rechte geltend machen wollte, sehr viel eher aktiv werden. Seine Ansprüche wären mit Ablauf des 31.12.2005 bereits verjährt gewesen. Derlei Ungerechtigkeiten und verjährungstechnische Verwerfungen wollte der Gesetzgeber nicht zulassen. Deshalb gestaltete er besondere Übergangsregelungen, die genau die Fälle auf Schadensersatz einbezogen, die eigentlich von der längeren Regelverjährung profitiert hätten. Daher sollten Ansprüche von vor 2002 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren verjähren und zwar berechnet ab dem 01.01.2002. Dieser Zeitpunkt rückt nun schnell näher. Bis zum 31.12.2011 haben Betroffene jetzt bloß noch Zeit, um ihre Ansprüche zu erheben und eine Hemmung der Verjährung zu erwirken. Ins Gewicht fallen wird dieser Stichtag auch für Vermittler von und Beratern bei Kapitalanlagen. Nicht selten sind sie das nächste Glied in der Kette, wenn der Emittent der von ihnen vermittelten Kapitalanlage gewissermaßen nicht mehr greifbar, also insolvent ist. Viele auf den Schutz von Anlegern ausgerichtete Kanzleien werden jetzt sicherlich zahlreiche Klagewellen vorbereiten. Wer hier Gefahr läuft in Anspruch genommen zu werden, der sollte sich frühzeitig um eine Rechtsberatung bei einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt kümmern. Angesichts der gerade im Graumarktbereich vorhandenen komplexen und verschachtelten Gestaltungen, sollte man jemanden zur Hand haben, der sich mit den rechtlichen Anforderungen auskennt, die das Gesetz und die Gerichte an Kapitalanlagen stellen.

08.07.2011
Kreative Jugendliche und Nachwuchstalente, die Lust verspüren, ihre Ideen umzusetzen und von Branchenprofis bewertet zu bekommen, sollten jetzt keine Zeit verlieren. Denn: die media akademie e.V. verleiht auch in diesem Jahr den Meduc Award – der Medienpreis für junge Kreative – in den Kategorien Musik, Multimedia/Animation, Journalismus, Film und Print. Teilnehmen dürfen Schüler, Auszubildende und Studierende sowie Absolventen aus der Medienbranche bis zum 1. Jahr nach ihrem Abschluss. Sowohl die Ideen, als auch die Umsetzung bleiben dabei völlig den Teilnehmern überlassen. In der Schülerkategorie dürfen auch Beiträge als Gruppenarbeit eingereicht werden. Eine hochkarätige Jury aus der Medienbranche wird die Gewinner auswählen und bei der Preisverleihung im November 2011 in Stuttgart persönlich die Preise überreichen. Selbstverständlich besteht dann auch die Möglichkeit, sich persönlich mit der Jury über die Zukunftchancen in der Medienwelt zu unterhalten. Preise werden aktuell von den Unternehmen Medienfachverlag Oberauer, Reader´s Digest, Roth und Lorenz, Kultstücke, Akademie der media GmbH, TV Studios Leonberg sowie von vielen anderen gestiftet. Der Einsendeschluss ist der 01.08.2011. Es bestehen keine Einreichungsgebühren. Infos und Bewerbungsunterlagen auf HYPERLINK "http://www.meduc-award.de" www.meduc-award.de oder auf Facebook. Unser Gremium: Mario Pochat: Animator und Animation Director, u. a. „Twilight – Biss zum Morgengrauen“, „Dr. Dolittle 3“, „Space Buddies“ u.v.m. Peter Gottschalk: Arte, Chefredakteur Dokumentation Peter Waibel: Geschäftsführer und Gesellschafter der Werbeagentur Jung von Matt/Neckar Volker Böcking: Senior Consultant und Leiter PR der Agentur Roth und Lorenz GmbH Nadime Romdhane: Musikredakteur, Big FM Ingmar Volkmann: Redaktionsleiter des Stuttgarter Stadtmagazins LIFT Claus Iden: Fotograf und Fotodesigner Unsere Partner: Reader´s Digest Kultstücke Akademie der media GmbH Roth und Lorenz TV Studios Leonberg Big FM Druckerei Laubengaier Yves Rocher media akademie e.V. Anita P. Schmidt Tübinger Straße 12 – 16 70178 Stuttgart Tel: 0711.925.43.10 Fax:0711.925.43.25 E-Mail: award@media-akademie.com Internet:www.meduc-award.de

10.06.2011
Vortrag „Im Inneren der Musik“ mit dem preisgekrönten Komponisten Peter Michael von der Nahmer am 17. Juni 2011 in Stuttgart. Musik bewegt, Musik berührt, Musik entspannt. So wird Musik auch therapeutisch oder sogar für Marketingzwecke eingesetzt. Mit diesem Thema befasst sich Peter Michael von der Nahmer am 17. Juni 2011 in Stuttgart. Anhand von Beispielen aus der Filmmusik, dem Musiktheater sowie dem Audio Branding (akustische Markenführung) vertieft der preisgekrönte Komponist die Bedeutung, emotionale Wirkung und Entwicklung von Musik und Klängen im Rahmen eines offenen Gastvortrags an der Akademie der media GmbH. Die Veranstaltung ist Bestandteil der Vortragsreihe „das medienforum.“, welche durch den gemeinnützigen Verein media akademie e. V. in Kooperation mit der Akademie der media GmbH seit 2002 durchgeführt wird. Regelmäßig werden Persönlichkeiten aus der Medienbranche, Wirtschaft und Politik eingeladen, um Medieninteressierten, Schülern und Studenten aktuelle und praxisrelevante Informationen aus erster Hand zu vermitteln. Der jetzige Vortrag „Im Inneren der Musik – Die Bedeutung und emotionale Wirkung sowie Entwicklung von Musik und Klängen“ findet am 17. Juni, von 10 bis 12 Uhr, in der Tübinger Straße 12-16 in 70178 Stuttgart statt. Der Eintritt ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten (www.media-gmbh.de/626.html). Kurzvita Peter Michael von der Nahmer Peter Michael von der Nahmer, geboren 1977 in München, studierte zunächst Musikwissenschaft und Philosophie in seiner Heimatstadt, bevor er 2003 sein Kompositionsstudium an der dortigen Hochschule für Musik und Theater erfolgreich abschloss. Weiterführende Studien in Filmmusik und Songwriting führten ihn nach Los Angeles an die University of California (UCLA), wo er bis 2008 lebte. Neben seiner Kompositionstätigkeit arbeitete er u. a. auch als Dozent an der UCLA und als Berater beim 1. Grammy Camp. Er gewann zahlreiche Preise, darunter den “Masterworks Prize" 2006 und “Dr. J. Howland Auchinloss Prize“ mit „The Monk and the Fish“, 2007 den “Encore Grant" und den “Jerome Foundation Grant" des American Composers Forum für die Auftragswerke Rhythm some Blues und Anatomy of Rhythm sowie den “Renée B. Fisher Composer Award", 2008 den 1. Preis und Spezialpreis beim ISME-IVME 2nd International Composition Contest mit „No Attetüde!“, 2009 und 2010 den ASCAPlus Award sowie Stipendien für die Teilnahme an der “14th Annual O’Neill Puppetry Conference“ (2004), der “Aspen Music Festival and School“ (2005), ASCAP Film Scoring Workshop in Los Angeles (2007) uvm.

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